In einer aktuellen E entschied der OGH, dass Erkrankungen während eines Zeitausgleichs - im Unterschied zu Erkrankungen während des Urlaubs - keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Überstundenguthaben wird demnach trotz faktischer Erkrankung abgebaut.1 Der vorliegende Beitrag stellt die Entscheidungsgründe des OGH dar und widmet sich dabei insb den praxisrelevanten Fragen nach der Auswirkung arbeitsfreier Tage auf den krankheitsbedingten Entgeltfortzahlungsanspruch und einem allfälligen außerordentlichen Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers.