Bei der vertraglichen Ausgestaltung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, Bonus- und Provisionsregelungen gilt prinzipiell der Grundsatz der Vertragsautonomie. Zu beachten sind allerdings bestehende gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen zwingender Natur. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Gestaltung solcher Vereinbarungen aus arbeitsrechtlicher Sicht.