RL 84/450/EWG , RL 2006/114/EG : Art 2
Die Eintragung eines Domainnamens als solche stellt noch keine "Äußerung" dar und ist daher nicht vom Begriff "Werbung" iSd Art 2 Nr 1 RL 84/450/EWG bzw Art 2 Buchst a RL 2006/114/EG erfasst.
Die Nutzung dieses Domainnamens hingegen unterfällt als Äußerung mit dem Ziel der Absatzförderung dem Begriff "Werbung" im Sinne dieser RL.