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EuGH zum Begriff "Werbung" iZm Domainnamen und Metatags

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/463RdW 2013, 467 Heft 8 v. 16.8.2013

RL 84/450/EWG , RL 2006/114/EG : Art 2

Die Eintragung eines Domainnamens als solche stellt noch keine "Äußerung" dar und ist daher nicht vom Begriff "Werbung" iSd Art 2 Nr 1 RL 84/450/EWG bzw Art 2 Buchst a RL 2006/114/EG erfasst.

Die Nutzung dieses Domainnamens hingegen unterfällt als Äußerung mit dem Ziel der Absatzförderung dem Begriff "Werbung" im Sinne dieser RL.

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