Entgeltliche Baurechtseinräumungen sind Grundstücksveräußerungen im Sinn der Immobilienertragsteuer.
Wird ein Baurecht gegen Entgelt eingeräumt, stellt sich die Frage, wie diese entgeltliche Baurechtseinräumung abgabenrechtlich (ESt/KÖSt/USt/GrESt/TP 9 GGG) zu behandeln ist.