Aus aktuellem Anlass wird die Rechtsansicht des BMF hinsichtlich der Anwendbarkeit der pauschalen Einkünfteermittlung bei Veräußerung von nach dem 31. 3. 2012 angeschafften Grundstücken dargelegt.
Aus aktuellem Anlass wird die Rechtsansicht des BMF hinsichtlich der Anwendbarkeit der pauschalen Einkünfteermittlung bei Veräußerung von nach dem 31. 3. 2012 angeschafften Grundstücken dargelegt.