Wenngleich sich die Novellierung des KartG durch das KaWeRÄG zum 11.1.2013 schwerpunktmäßig va mit den Marktbeherrschungsregelungen und dem Private Enforcement beschäftigt hat, so gab es auch hinsichtlich der Kronzeugenregelung einige interessante Veränderungen, die im Folgenden im Kontext aktueller EuGH-Verfahren wie zB Schenker dargestellt werden sollen.