EStG: § 20 Abs 1 Z 1, Z 2 lit a und e
Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer ist ein Wohnen im Elternhaus (Fehlen eines "eigenen Hausstands" im Heimatort) kein absolutes Hindernis für die Berücksichtigung der Aufwendungen für Heimfahrten und doppelte Haushaltsführung, sondern stellt sich vielmehr auch in diesem Fall die Frage der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort.