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BFH: Rückstellung für hinterzogene Steuern

SteuerrechtRdW 2013/371RdW 2013, 368 Heft 6 v. 17.6.2013

Eine Rückstellung für hinterzogene (Mehrwert-)Steuer kann erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste.

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