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Übernahme einer Strafe: Leistungsentgelt?

SteuerrechtW. DoraltRdW 2013/369RdW 2013, 367 Heft 6 v. 17.6.2013

Wie berichtet hat der UFS den Ersatz einer Strafe, die über den Geschäftsführer verhängt worden ist, nicht als steuerpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis behandelt: Da die Strafe der privaten Sphäre zuzurechnen sei, gelte das Gleiche auch für den Ersatz der Strafe. Damit widerspricht der UFS allerdings der Rechtsprechung des VwGH.

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