PatG § 9
ASGG § 54 Abs 2
Die Frage, ob bei der Bemessung der Vergütung für eine Diensterfindung, die von einem österreichischen Unternehmen entwickelt und der Konzernmutter zur weiteren Nutzung abgetreten wurde, auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Erfindung für den Konzern Bedacht zu nehmen ist, kann nur nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden, weshalb sie nicht Gegenstand des besonderen Feststellungsverfahrens nach § 54 Abs 2 ASGG sein kann.