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Renten-(Lebens-)Versicherung gegen Einmalerlag - ordentliche Kündigung?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/346RdW 2013, 338 Heft 6 v. 17.6.2013

Erste Rsp

VersVG §§ 8, 165

Bei einer Renten-(Lebens-)Versicherung gegen Einmalerlag mit sofort beginnender Leistungspflicht (Sofortrente) steht dem Versicherungsnehmer (VN) kein ordentliches Kündigungsrecht nach § 165 Abs 2 VersVG zu. § 165 VersVG geht als Spezialnorm (was den VN anlangt) dem § 8 Abs 2 VersVG vor.

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