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Entschädigungseinrichtung: Anlegerentschädigung nach Priorität

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/340RdW 2013, 334 Heft 6 v. 17.6.2013

Erste Rsp

WAG 1996: §§ 23b ff

Die Forderung der Anleger gegen die Entschädigungseinrichtung ist weder der Höhe nach noch der Fälligkeit nach von einer den Anlegern allenfalls zustehenden Konkursquote im Insolvenzverfahren des Wertpapierdienstleistungsunternehmens (WPDLU) abhängig.

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