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Ablehnen einer Lehrmeinung bei fehlender Rsp - Amtshaftung?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/332RdW 2013, 329 Heft 6 v. 17.6.2013

AHG § 1

Unter gewissen Umständen kann ein Amtshaftungsanspruch berechtigt sein, wenn zum Zeitpunkt einer gerichtlichen Entscheidung (hier: Strafverfahren) höchstgerichtliche Rsp als Entscheidungshilfe fehlt und das entscheidende Organ nicht auf die herrschende und wohl begründete Lehre

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