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Haftung des Vertragserrichters mangels Hinweises auf umsatzsteuerliche Aspekte

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/328RdW 2013, 328 Heft 6 v. 17.6.2013

ABGB § 1295 Abs 1, § 1299

Ein Rechtsanwalt, der bei der Errichtung und Abwicklung eines Kaufvertrags für beide Vertragsteile tätig ist, hat die Interessen beider Vertragspartner wahrzunehmen, auch wenn er nur von einem Teil beauftragt wurde.

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