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Vertretungsbefugnis im Verein - was ist da so schwierig?

WirtschaftsrechtRA Dr. Thomas HöhneRdW 2013/325RdW 2013, 317 Heft 6 v. 17.6.2013

§ 6 Abs 3 VerG bezeichnet die organschaftliche Vertretungsbefugnis im Verein als "Dritten gegenüber unbeschränkbar". Die Literatur, soweit sie sich damit beschäftigt, nimmt diese Worte des Gesetzgebers für bare Münze. Gerichte und Behörden nicht. Warum?

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