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VwGH: Vorsteuerabzug beim untergeordnet privat genutzten Gebäudeteil

SteuerrechtRdW 2013/306RdW 2013, 307 Heft 5 v. 17.5.2013

Gehört ein Gebäude zur Gänze zum notwendigen Betriebsvermögen, weil der räumliche Teil des Gebäudes, der privat genutzt wird, unter 20 % liegt, steht - jedenfalls nach der bis 2010 geltenden Rechtslage - der Vorsteuerabzug zur Gänze zu.

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