EStG §§ 108g ff
IO § 21
Bei einer im Rahmen der "prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge" (PZV) abgeschlossenen Lebensversicherung kann der Insolvenzverwalter im Fall eines Sanierungsverfahrens nicht vor Ablauf der Frist für den Kündigungsverzicht vom Lebensversicherungsvertrag zurücktreten - gleichgültig, ob der Vertrag bereits vor Insolvenzeröffnung prämienfrei gestellt wurde oder nicht. Die §§ 108g ff EStG derogieren insoweit dem § 21 IO.