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GmbH: Treuepflicht des Gesellschafters - Ausschüttung des Bilanzgewinns

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/272RdW 2013, 273 Heft 5 v. 17.5.2013

Erste Rsp

GmbHG §§ 35, 82

Die Treuepflicht gebietet es einem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich nicht, die Interessen der Gesellschaft über seine eigenen zu stellen und - sofern nicht gesellschaftsvertragliche Bestimmungen entgegenstehen - immer schon dann gegen die Ausschüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen, wenn die Thesaurierung für die Gesellschaft günstiger als die Ausschüttung ist.

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