Ende April wurde der Begutachtungsentwurf des BMASK zu einem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (ARÄG 2013) verschickt, mit dem zur Unterstützung von pflegenden und betreuenden Arbeitnehmern für diese ab 2014 die Möglichkeit geschaffen werden soll, mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit für eine Dauer von 1 bis 3 Monaten zu vereinbaren. Ziel dieser Maßnahmen ist, insbesondere im Falle eines plötzlich auftretenden Pflegebedarfs eines nahen Angehörigen oder zur Entlastung einer pflegenden Person für eine bestimmte Zeit, den betroffenen Arbeitnehmern die Möglichkeit einzuräumen, die Pflegesituation (neu) zu organisieren. Zur finanziellen Absicherung der Arbeitnehmer soll im BPGG ein Pflegekarenzgeld als Einkommensersatz normiert werden.