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UFS: "Pauschale Einzelrückstellungen"?

SteuerrechtW. DoraltRdW 2013/173RdW 2013, 171 Heft 3 v. 18.3.2013

Pauschalrückstellungen sind in der Steuerbilanz nicht zulässig. Dennoch hat der UFS bei einem Einzelunternehmer, der aus seiner langjährigen Erfahrung heraus bei bestimmten Aufträgen jeweils 10 % der Auftragssumme als künftigen Aufwand angenommen hat, eine entsprechende Rückstellung zugelassen.

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