UrhG § 5
Der jeweilige Grad der Individualität ist ein Element bei der Beantwortung der Frage, ob noch eine rechtsverletzende Bearbeitung iSv § 5 Abs 1 UrhG oder schon eine freie Nachschöpfung iSv § 5 Abs 2 UrhG vorliegt. Ein ausreichender Abstand (ein "Verblassen" des Originals) ist daher umso eher anzunehmen, je weniger sich eine als Vorbild herangezogene AGB-Bestimmung von branchenüblichen Klauseln abhebt.