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UrhG: Übernahme fremder AGB-Bestimmungen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/145RdW 2013, 142 Heft 3 v. 18.3.2013

UrhG § 5

Der jeweilige Grad der Individualität ist ein Element bei der Beantwortung der Frage, ob noch eine rechtsverletzende Bearbeitung iSv § 5 Abs 1 UrhG oder schon eine freie Nachschöpfung iSv § 5 Abs 2 UrhG vorliegt. Ein ausreichender Abstand (ein "Verblassen" des Originals) ist daher umso eher anzunehmen, je weniger sich eine als Vorbild herangezogene AGB-Bestimmung von branchenüblichen Klauseln abhebt.

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