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Irreführung durch Presseaussendung mit überhöhten Umsatzzahlen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/143RdW 2013, 142 Heft 3 v. 18.3.2013

UWG § 2

Die Beurteilung des BerufungsG, auf dem hier betroffenen Markt der Stempelerzeugung betrachteten die angesprochenen Publikumskreise den Umsatz als Indikator der Größe eines Unternehmens und verbänden mit hohen Umsätzen auch eine besondere Leistungsfähigkeit, hält sich im Rahmen höchstgerichtlicher Rsp zur Irreführungseignung unternehmensbezogener Angaben.

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