ABGB § 1311
KO: § 69
Der OGH bestätigt die Haftung eines Vorstandsmitglieds eines Vereins gegenüber einem Neugläubiger für den Vertrauensschaden, den dieser durch Gewährung finanzieller Hilfe (hier: Garantieübernahme gegenüber der kreditgebenden Bank iHv 25 Mio S) im Stadium der Zahlungsunfähigkeit des Vereins erlitten hat: Das haftende Vorstandsmitglied hatte trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit ein weiteres Vorstandsmitglied gebeten, den Dritten (in der Folge Neugläubiger) wegen einer kurzfristige Geldaushilfe für den Verein zu kontaktieren. Dem Neugläubiger wurde dabei ein bloß kurzfristiger Liquiditätsengpass vorgespiegelt und der Zeitpunkt dieses Gesprächs war so gewählt, dass der Neugläubiger unter Zeitdruck geriet und seine Entscheidung treffen musste, ohne vorher besondere Recherchen über die finanzielle Situation des Vereins anstellen zu können. Ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden des Neugläubigers war nach Ansicht des OGH in diesem Fall nicht erkennbar.