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Mietzinsanhebung gem § 12a Abs 3 MRG - Beurteilung nach der Machtwechseltheorie

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/132RdW 2013, 137 Heft 3 v. 18.3.2013

MRG § 12a Abs 3

Das Mietzinsanhebungsrecht des Vermieters nach § 12a Abs 3 MRG knüpft nach der zutreffenden "Machtwechseltheorie" am Kippen der Mehrheitsverhältnisse in der Mietergesellschaft an.

An der Mieter-GmbH waren Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil von je 25 % bzw später 20 % beteiligt, wobei für Beschlussfassungen im Gesellschaftsvertrag ein Quorum von 70 % vorgesehen ist. In der Folge wurden Minderheitsbeteiligungen an neue Gesellschafter übertragen, ohne dass es dabei zu einer Akkumulierung von Anteilen gekommen wäre. Die Ansicht, dass der Tatbestand des § 12a Abs 3 MRG hier nicht erfüllt ist, ist vertretbar (Zurückweisung des Revisionsrekurses).

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