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Anlageberaterhaftung - Subsidiarität der Feststellungsklage

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/130RdW 2013, 136 Heft 3 v. 18.3.2013

ABGB § 1295

ZPO §§ 226, 228

Ein rechtliches Interesse an der bloßen Feststellung der Haftung des beklagten Wertpapierdienstleisters wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier: vereitelter Verkauf einer Anlage) ist zu verneinen, wenn der geschädigte Anleger ein Leistungsbegehren (auf "Naturalrestitution") erhoben hat und sich weder auf den Ertrag einer allfälligen Alternativanlage bezogen hat, noch andere mögliche zukünftige Schäden geltend macht, die mit den Leistungsbegehren nicht abgedeckt wären.

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