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Werkvertrag über Software - Aufklärung über die Notwendigkeit umfangreicher Mitwirkung des Werkbestellers

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/123RdW 2013, 132 Heft 3 v. 18.3.2013

ABGB §§ 1053, 1151, 1168

Die dauerhafte Überlassung einer Standardsoftware gegen einmaliges Entgelt ist als Kaufvertrag zu qualifizieren, die Lieferung einer auf die besonderen Bedürfnisse des Erwerbers zugeschnittenen Individualsoftware hingegen als Werkvertrag. Wenn eine Standardsoftware mit der Abrede geliefert wird, sie an besondere Anforderungen anzupassen, liegt ein Werkvertrag vor.

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