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Invaliditätspension: Härtefallregelung und Krankengeldbezug

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/96RdW 2013, 96 Heft 2 v. 19.2.2013

Erste Rsp des OGH zur Frage, ob der Bezug von Krankengeld durch ein Jahr unmittelbar vor dem Stichtag die Voraussetzung des § 255 Abs 3a Z 2 ASVG erfüllt

ASVG § 255 Abs 3a Z 2

Die neue Härtefallregelung des § 255 Abs 3a ASVG setzt für den Anspruch auf Invaliditätspension ua voraus, dass der Versicherte "mindestens 12 Monate unmittelbar vor dem Stichtag als arbeitslos iSd § 12 AlVG gemeldet war". Eine rein faktische Arbeitslosigkeit (ohne Meldung beim AMS) und ein 12-monatiger Bezug von Krankengeld unmittelbar vor dem Stichtag können das zwingende Erfordernis einer Arbeitslosmeldung iSd § 12 AlVG nicht ersetzen. Es liegt diesbezüglich auch keine Gesetzeslücke vor, die durch Analogie zu schließen wäre.

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