Klarstellung der Rechtslage
ARB 2005: Art 23
Die positive Deckungsbeschreibung des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes in Art 23.2.1.2. ARB 2005 ("Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen ...") umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Erfüllung und Erfüllungssurrogate aus schuldrechtlichen Verträgen. Die Zusatzdeckung im Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz betrifft die Geltendmachung und Abwehr wegen "reiner" Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflich-