vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Ausverkauf ohne behördliche Bewilligung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/75RdW 2013, 78 Heft 2 v. 19.2.2013

RL 2005/29/EG : Art 3, Art 5 bis Art 9, Anhang I

UWG §§ 33a ff

Fällt eine Geschäftspraxis (hier: Ausverkauf) nicht unter Anhang I der RL 2005/29/EG (RL über unlautere Geschäftspraktiken), darf sie von einem nationalen Gericht nicht allein aus dem Grund untersagt werden, weil sie nicht vorab von der zuständigen Verwaltungsbehörde bewilligt worden ist. Vielmehr hat das Gericht vor einem derartigen Verbot diese Praxis selbst anhand der Kriterien der Art 5 bis 9 der RL 2005/29/EG auf ihre Unlauterkeit zu prüfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte