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Stiftungsvorstand: Gerichtliche Bestimmung der Vergütung - kein Revisionsrekurs

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/73RdW 2013, 77 Heft 2 v. 19.2.2013

AußStrG § 62

PSG § 19

1. Nach § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG ist der Revisionsrekurs über den Kostenpunkt jedenfalls unzulässig; Gleiches gilt nach § 62 Abs 2 Z 3 AußStrG für Entscheidungen über Gebühren.

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