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Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe

WirtschaftsrechtDr. Christian HandigRdW 2013/68RdW 2013, 69 Heft 2 v. 19.2.2013

Die mit Abstand größte Zahl an Gewerben, die angemeldet werden, sind freie Gewerbe. Aber nicht nur die Zahl der Anmeldungen überragt jene der reglementierten Gewerbe bei Weitem, Gleiches gilt auch für das Zahlverhältnis zwischen den Wortlauten von freien und reglementierten Gewerben. Ein Makel der freien Gewerbe war bisher, dass diese Wortlaute im Bundesgebiet nicht einheitlich vergeben wurden. Mit dem 1. 3. 2013 wurde dieser Makel durch die neue "bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbewortlaute"11Der Beitrag geht vom Stand 1. 2. 2013 aus, geringfügige Änderungen im Zug einer abschließenden Begutachtung sind daher nicht auszuschließen. für zukünftige freie Gewerbe beseitigt.22Die bisherigen Listen von Gewerbewortlauten sollten mit diesem Datum vom Netz genommen und durch einen Link auf die Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ersetzt werden. Diese ist auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) abrufbar.33Die konkrete URL auf der Website des BMWFJ steht noch nicht fest, sie dürfte aber voraussichtlich www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Seiten/ListederUnternehmenstätigkeiten.aspx lauten.

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