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Erneut "umbrella claims": Kartellanten haften sowohl nach ABGB als auch nach Unionsrecht

WirtschaftsrechtRA MMag. Dr. Clemens KriechbaumerRdW 2013/66RdW 2013, 59 Heft 2 v. 19.2.2013

In letzter Zeit wird - ausgelöst durch die E des BGH vom 28. 6. 201111BGH 28. 6. 2011, KZR 75/10 ("Selbstdurchschreibepapier"). - vermehrt darüber diskutiert, ob Kartellanten auch den Kunden von nicht am Kartell beteiligten Mitbewerbern zu haften haben, wenn diese Anbieter die Auswirkungen des Kartells auf den Marktpreis dazu genützt haben, um ihre Preise "im Windschatten" des Kartells ebenfalls zu erhöhen.22Eine derartige Haftung bejahend Weiland, Schadenersatzanspruch indirekter Abnehmer gegen Kartellanten, ecolex 2012, 110; Wilhelm, Kartellverbot, kartellierte Preise: Schadenersatz, und wenn ja, wie viele? ecolex 2012, 105; dagegen Hartung, "Umbrella claims": Schadenersatz bei Kartellverstößen auf Um- und Abwegen? ecolex 2012, 497.

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