KSchG § 1
UGB §§ 343, 344
Nimmt ein Unternehmer zum Erwerb einer Wohnung einen Kredit auf, rechtfertigt die beabsichtigte Verwendung des Objekts als Wohnung sowie als Raum für Beratungen eine Zuordnung der Kreditgewährung für den Erwerb der Wohnung zum unternehmerischen Bereich.