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Insolvenz der Emittentin - Leistungsklage gegen Anlageberater

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/18RdW 2013, 21 Heft 1 v. 24.1.2013

ABGB §§ 1295, 1299

ZPO §§ 226, 228

Ist über das Vermögen der Emittentin das Insolvenzverfahren eröffnet worden, muss der Anleger nicht bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens abwarten, um zur Geltendmachung von Geldersatz wegen pflichtwidriger Anlageberatung Leistungsklage gegen den Anlageberater erheben zu können.

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