EStG § 16 Abs 1
Einem Arbeitnehmer ist ein tägliches Pendeln zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort auf der Autobahn jeweils über eine Entfernung von rund 131 km bei einer Fahrzeit unter "Ausnutzung der Höchstgeschwindigkeiten" von etwa 70 Minuten nicht zumutbar und daher eine Zweitwohnung im Einzugsbereich des Beschäftigungsorts beruflich veranlasst.