Die Auslegung von § 16 Abs 1 und Abs 2 UmgrStG ist besonders anspruchsvoll und warf in der Vergangenheit bei grenzüberschreitenden Einbringungen wiederholt Zweifelsfragen auf.1 Der kürzlich veröffentlichte Wartungserlass 2013 zu den UmgrStR 20022 beantwortet nicht nur viele Zweifelsfragen, sondern nimmt auch eine grundlegende Systematisierung der Richtlinienaussagen vor. Die wesentlichen Neuerungen sollen im Beitrag näher beleuchtet werden.