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VwGH zum Sanierungsgewinn eines Gruppenmitgliedes

SteuerrechtRdW 2013/740RdW 2013, 752 Heft 12 v. 17.12.2013

Der Sanierungsgewinn eines Gruppenmitgliedes ist primär mit Jahresverlusten dieses Gruppenmitgliedes zu verrechnen. Bloß ein positiver Übergang des Sanierungsgewinnes kann im Gruppeneinkommen enthalten sein.

Die C-GmbH (Bilanzstichtag 31. Jänner) war Gruppenträgerin einer mit der G-GmbH (Bilanzstichtag 31. Dezember) als Gruppenmitglied gebildeten Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG 1988.

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