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Kein Kostenersatz durch GKK für Leistungen eines Sporttherapieinstituts

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/735RdW 2013, 747 Heft 12 v. 17.12.2013

Erste Rsp zur Kostenerstattung für Behandlungen in einem Sporttherapieinstitut

ASVG: §§ 133, 135

Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung für vom Hausarzt verordnete und von der Krankenkasse bewilligte physikalische Behandlungen (Trainings), wenn diese bei einem "Sporttherapieinstitut" durchgeführt werden, das keine Krankenanstalt und keine Vertragseinrichtung der Krankenkasse ist und dessen Trainingsleiter nicht über die zur freiberuflichen Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes notwendige Befugnis verfügt.

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