ArbVG: §§ 36, 105 Abs 2
Wird ein AN einer Konzerngesellschaft als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eingesetzt, kann ihm der allgemeine Kündigungsschutz der §§ 105 ff ArbVG nicht allein aufgrund seiner formalen Organstellung bei der Tochtergesellschaft versagt werden. Vielmehr muss geprüft werden, ob