Die Rsp räumt einem Arbeitnehmer, der durch ein seinem Arbeitgeber zurechenbares Verhalten einen pensionsrechtlichen Nachteil erleidet, unter bestimmten Voraussetzungen einen Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber ein. Der folgende Beitrag skizziert kurz die Anspruchsvoraussetzungen und die Grenzen der Schadenersatzpfl icht des Arbeitgebers.