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Verstoß gegen Buchpreisbindung - keine Einordnung in "Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch"

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/718RdW 2013, 730 Heft 12 v. 17.12.2013

BPrBG: § 1

UWG § 1

Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BPrBG) gilt für den Verlag, Import und Handel mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels (§ 1 BPrBG). Ein Internetbuchhändler kann sich nur dann auf den Ausnahmetatbestand für den grenzüberschreitenden Internethandel berufen, wenn sich seine Hauptverwaltung im Ausland befindet.

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