BPrBG: § 1
UWG § 1
Das Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BPrBG) gilt für den Verlag, Import und Handel mit deutschsprachigen Büchern und Musikalien, mit Ausnahme des grenzüberschreitenden elektronischen Handels (§ 1 BPrBG). Ein Internetbuchhändler kann sich nur dann auf den Ausnahmetatbestand für den grenzüberschreitenden Internethandel berufen, wenn sich seine Hauptverwaltung im Ausland befindet.