vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2014

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2013/697RdW 2013, 710 Heft 12 v. 17.12.2013

Für das Jahr 2014 ist voraussichtlich keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 857,73 € errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2014:

allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 857 €

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte