Für das Jahr 2014 ist voraussichtlich keine außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes geplant, sodass sich im Rahmen der Pensionserhöhungsautomatik der maßgebliche Ausgleichszulagenrichtsatz mit 857,73 € errechnet. Daraus ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2014:
allgemeiner Grundbetrag (§ 291a Abs 1 EO): monatlich 857 €