Klarstellung zur Frage des Vorliegens eines ausreichenden regionalen Arbeitsmarktes
ASVG: § 255 Abs 3
Kann ein Versicherter mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit nur noch auf Arbeitsplätze im Tagespendelbereich verwiesen werden, liegt kein ausreichender regionaler Arbeitsmarkt vor, wenn insgesamt weniger als 30 Arbeitsplätze bestehen, die für ihn erreichbar und seiner Leistungsfähigkeit adäquat sind. Dabei macht es keinen Unterschied, ob zB in zwei Verweisungstätigkeiten je zumindest 15 Arbeitsplätze oder in einem einzigen Verweisungsberuf zumindest 30 Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.