PSG: §§ 9, 10, 15, 27
1. Ist die Funktionsperiode der Mitglieder des Stiftungsvorstands gemäß der Stiftungsurkunde auf die Dauer von 5 Jahren begrenzt, eine wiederholte Bestellung jedoch unbeschränkt möglich, so ist die Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds kurz vor Funktionsende zulässig; in diesem Fall ist auch das wiederzubestellende Vorstandsmitglied stimmberechtigt, sofern die Stiftungsurkunde nichts anderes anordnet.