GmbHG § 5
UGB § 18
Eine Firma (hier: eine GmbH), die mit einem + beginnt, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die übrigen Firmenbestandteile eine Allerweltsbezeichnung darstellen.
GmbHG § 5
UGB § 18
Eine Firma (hier: eine GmbH), die mit einem + beginnt, ist jedenfalls dann unzulässig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die übrigen Firmenbestandteile eine Allerweltsbezeichnung darstellen.