Jüngst hat sich der OGH mit dem Berufsbild des gewerblichen Vermögensberaters, dessen Berechtigungsumfang gerade im Hinblick auf Steuerauskünfte und Fragen des Deckungsumfangs in der maßgeblichen (Pflicht-)Haftpflichtversicherung auseinandergesetzt.
Jüngst hat sich der OGH mit dem Berufsbild des gewerblichen Vermögensberaters, dessen Berechtigungsumfang gerade im Hinblick auf Steuerauskünfte und Fragen des Deckungsumfangs in der maßgeblichen (Pflicht-)Haftpflichtversicherung auseinandergesetzt.