Bei Unternehmensübergängen im Wege der Einzelrechtsnachfolge (asset deal) besteht sowohl beim Antrag der Vertragsparteien auf Eintragung der Betriebsübertragung nach § 3 Abs 1 Z 15 FBG als auch auf Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 3 Abs 1 Z 10 FBG iVm § 38 Abs 4 UGB keine gesicherte Rechtslage über den Umfang der Prüfberechtigung des Firmenbuchgerichts bzw weicht die Praxis der Firmenbuchgerichte voneinander ab. Die letzte E des OGH trug zur Klärung der Rechtslage wenig bei.