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EuGH: Kfz-Haftpflichtversicherung - Deckung für immateriellen Schaden

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2013/628RdW 2013, 645 Heft 11 v. 18.11.2013

Sieht das nationale Recht einen Anspruch von nahen Familienangehörigen von Todesopfern eines Verkehrsunfalls auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens vor, muss die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung diesen Schaden decken. In einem solchen Fall dürfen jedoch für die nahen Familienangehörigen keine Höchstdeckungssummen vorgesehen werden, die unter den durch die Zweite RL 84/5/EWG festgelegten Mindestdeckungssummen liegen. EuGH 24. 10. 2013, C-22/12 , Haasová und EuGH 24. 10. 2013, C-277/12 , Drozdovs.

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